Batteriegesetz

Batteriegesetz
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
 
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Batterien und Akkus, die Sie von uns erworben haben, können Sie unentgeltlich an uns zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
 
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


„Cd"  steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.